Elektro Skateboard: Straßenzulassung 2020 in Deutschland, Österreich und Schweiz?

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Das Thema Elektro-Skateboard und Straßenzulassung in Deutschland, Österreich und der Schweiz beschäftigt die Verkehrsministerien schon lange. Eine Lösung ist indes nicht in Sicht, die Rechtsfrage bleibt ungelöst.

Das Elektro-Skateboard in Deutschland: Alles zu den aktuellen Regelungen

Wer heutzutage noch das Skateboard mit Füßen anschiebt, ist fast schon ein wenig old school. Die Digitalisierung hat auch die Skateboards erfasst und bescherte den Boards wirklich kraftvolle Antriebe, wie man dem E-Skateboard-Test auf skateboard.org entnehmen kann.

Dabei kann man entscheiden, in welcher leistungsklasse man mit seinem e-Skateboard unterwegs sein will. So powervoll der Elektromotor ist, so kompakt ist er, ließ er sich doch fest in das Skateboard integrieren.

Wer mit dem e-Skateboard in Stadt oder Offroad unterwegs sein will, sollte allerdings auf gute Schutzkleidung achten. Auch hier gibt es viele Anbieter mit einer weiten Product Range.

Wer sein Elektro-Skateboards fahren will, sollte beachten, dass dies im öffentlichen Raum – also im Straßenverkehr in Deutschland – noch nicht zulässig ist. Wer es dennoch versucht und während der Fahrt einen Schaden verursacht, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Die Privathaftpflichtversicherung greift nicht für Schäden, die durch das Elektro-Skateboard entstanden sind. Daher ist anzuraten, die kraftvollen Fahrten derzeit auf privatem Gelände zu starten.

Video: Elektro-Skateboards und Hoverboards – Tech-Talk – Welt der Wunder

Was ist ein Elektro-Skateboard genau?

Das Elektro-Skateboard sieht einem normalen Skateboard nicht unähnlich und wird wie dieses über die Verlagerung des Körpergewichts gesteuert. Gleichzeitig kann es aber gebremst und beschleunigt werden. Das wiederum geschieht über eine spezielle App oder per Funk-Fernbedienung.

Damit zu fahren macht viel Spaß, ist allerdings nicht gerade rechtssicher. Denn elektrische Skateboards dürfen nur im abgegrenzten, nicht-öffentlichen Verkehr genutzt werden. Auf der Terrasse zum Beispiel oder auch auf Innenhöfen, dort sind Elektro-Skateboards erlaubt.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung sieht strenge Regeln für Fahrzeuge vor, die in Deutschland im Straßenverkehr genutzt werden dürfen:

  • Fahrzeug muss bauartbedingt schneller als 6 km/h sein
  • Geschwindigkeit muss ohne körperliche Anstrengung erreicht werden
  • Fahrzeug muss mit Lenker, Bremsen, Spiegel, Sitz und Beleuchtung ausgerüstet sein

Das Elektro-Skateboard mag zwar ohne körperliche Anstrengung zu bewegen sein und fährt auch schneller als sechs Kilometer in der Stunde. Allerdings besitzt es die genannte Ausstattung nicht. Der öffentliche Raum ist damit (derzeit noch) verboten. Gleichzeitig gilt, dass das Elektro-Skateboard theoretisch in der Haftpflichtversicherung abgesichert sein müsste.

Die Versicherer sagen jedoch, dass dieses Fortbewegungsmittel gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen sei, daher brauche es auch keine Versicherung.

Nur noch private Plätze oder speziell dafür vorgesehene, abgrenzte Areale gelten als Tummelplatz für das Elektro-Skateboard.  ( Foto: Shutterstock-ChameleonsEye)

Nur noch private Plätze oder speziell dafür vorgesehene, abgrenzte Areale gelten als Tummelplatz für das Elektro-Skateboard. ( Foto: Shutterstock-ChameleonsEye)

Sind elektrische Skateboards in Deutschland erlaubt?

Audi plant demnächst eine neue Lösung und will das Elektro-Skateboard mit einem Lenker kombinieren. Im Prinzip wird es eine Mischung aus E-Scooter und Elektro-Skateboard werden.

Damit soll es eine Ausnahmegenehmigung für Audi geben und das Modell soll auf der Straße fahren dürfen.

Das Elektro-Skateboard zählt als Kraftfahrzeug, weil es nicht nur motorunterstützt fährt, sondern weil ein Motor das Board antreibt. Ist aber ein Motor vorhanden, handelt es sich nicht mehr um ein Kleinkraftfahrzeug, wie es beim E-Scooter der Fall ist.

Demzufolge bräuchte das Skateboard eine Zulassung, wenn es im Straßenverkehr unterwegs soll. Diese wiederum bekommt es derzeit noch nicht, weil die dafür nötige Ausstattung fehlt. Der Motor allein macht es nicht, denn das Lenk- und Bremssystem fehlt.

Wo darf ich mit dem E-Board fahren?

Elektro-Skateboards können zwischen 10 und 15 km/h erreichen, teilweise geben die Hersteller sogar bis zu 45 km/h als Höchstgeschwindigkeit an. Durch den Motor müssten sie als Kraftfahrzeuge klassifiziert werden, durch das fehlende Lenk- und Bremssystem als Spielfahrzeug für Kinder.

Beides geht nicht, also gehören die Skateboards in die Kombinierte Nomenklatur für Waren, die als Unterhaltungswaren aus dem Sportbereich gelten. Sportgeräte sind die Boards nun aber auch nicht.

Das heißt, sie dürfen nicht im Straßenverkehr und auch nicht auf öffentlichen Spielplätzen fahren. Nur noch private Plätze oder speziell dafür vorgesehene, abgrenzte Areale gelten als Tummelplatz für das Elektro-Skateboard.

Ist das Elektro-Skateboard in der Haftpflichtversicherung versichert?

Kein Sportgerät und auch kein Kraftfahrzeug: Das Elektro-Skateboard scheint eine Mischung aus allem zu sein und kann dennoch nicht in der Privathaftpflichtversicherung geführt werden.

Denn hier wiederum gelten für Sportgeräte Geschwindigkeiten von bis zu 6 km/h, die das E-Skateboard locker überschreitet. Sie bekommen keine Zulassung, die Hersteller werben mit hohen Geschwindigkeiten. Folge: Die Versicherer winken dankend ab und nehmen diese Spaßfahrzeuge nicht in die Haftpflichtversicherung auf.

Kein Sportgerät und auch kein Kraftfahrzeug: Das Elektro-Skateboard scheint eine Mischung aus allem zu sein und kann dennoch nicht in der Privathaftpflichtversicherung geführt werden. ( Foto: Shutterstock-EugeneEdge)

Kein Sportgerät und auch kein Kraftfahrzeug: Das Elektro-Skateboard scheint eine Mischung aus allem zu sein und kann dennoch nicht in der Privathaftpflichtversicherung geführt werden. ( Foto: Shutterstock-EugeneEdge)

Zum Thema Elektro-Skateboard in Österreich und in der Schweiz: Was ist hier erlaubt?

In Deutschland ist noch immer keine Lösung in Sicht, wenn es um die Zulassung der E-Skateboards auf den Straßen geht.

Auch wenn schon im vorigen Jahr eine solche angekündigt wurde, ist es dabei geblieben und eine wirkliche Zulassung gibt es noch nicht. Und in den Nachbarländern?

Sind in Österreich Elektro-Skateboards auf der Straße erlaubt?

In Österreich fahren Skateboards generell nicht auf öffentlichen Straßen, also auch Elektro-Skateboards. Sie dürfen weder auf der Fahrbahn noch auf dem Radweg fahren und werden hier als „fahrzeugähnliches Kinderspielzeug“ eingestuft.

Dennoch gibt es Ausnahmen bei diesem Thema:

  • E-Skateboards dürfen auf Gehwegen fahren.
  • Spiel- und Wohnstraßen gelten als erlaubte Fahrwege.
  • Motorisierte Skateboards dürfen in Fußgängerzonen unterwegs sein.

Der Gesetzgeber sieht es in Österreich daher nicht ganz so streng und untersagt nicht jeglichen öffentlichen Raum. Allerdings dürfen keine Fußgänger behindert werden, sodass die E-Skateboards zum Beispiel in engen Einkaufsstraßen nicht fahren können.

Außerdem ist immer sicherzustellen, dass das Skateboard nicht auf die Fahrbahn gelangen kann. Ist ein Kind damit unterwegs und noch keine zwölf Jahre alt, muss es einen Radfahrausweis mitführen, der auch kontrolliert werden kann. Insofern gilt: Die Nutzung von E-Skateboards in Österreich ist mit Einschränkungen auch im öffentlichen Raum möglich.

 Die Regelungen in der Schweiz sind um einiges strenger als in Österreich. Auch hier dürfen Elektro-Skateboards nicht auf der Straße fahren.  ( Foto: Shutterstock-Flystock )

Die Regelungen in der Schweiz sind um einiges strenger als in Österreich. Auch hier dürfen Elektro-Skateboards nicht auf der Straße fahren. ( Foto: Shutterstock-Flystock )

Dürfen E-Skateboards in der Schweiz auf der Straße fahren?

Die Regelungen in der Schweiz sind um einiges strenger als in Österreich. Auch hier dürfen Elektro-Skateboards nicht auf der Straße fahren. Darüber hinaus sind sie aber auch auf Gehwegen, Radwegen und in Fußgängerzonen nicht erlaubt.

Für E-Skateboards in der Schweiz gilt, dass diese nur auf abgesperrtem Areal gefahren werden dürfen. Doch was ist ein „abgesperrtes Areal“?

Per Definition handelt es sich dabei um eine Fläche, die für private Zwecke genutzt werden kann und nur einer begrenzten Anzahl von Nutzern zur Verfügung steht. Das kann ein Parkplatz sein, auch der Innenhof eines Gebäudes oder eine große Garage kommt hier infrage.

Ist die Fläche aber für eine große Anzahl von Benutzern zugänglich wie beispielsweise der Parkplatz eines Einkaufszentrums, so gilt sie nicht mehr als abgesperrt und kann infolgedessen auch nicht für das Fahren mit dem E-Skateboard genutzt werden.

Strafen für Zuwiderhandlungen können in der Schweiz ganz empfindlich ausfallen und dabei spielt es keine Rolle, ob jemand erstmalig erwischt wurde oder besonders jung ist. Schlagzeilen machte kürzlich der Fall eines 17-Jährigen, der eine Strafe von 960 Schweizer Franken für das unerlaubte Fahren mit seinem E-Skateboard zahlen musste. Selbst diejenigen, die „nur mal probieren“ wollen, werden bei einer Kontrolle mit empfindlichen Strafen belegt.

Fahren mit dem E-Skateboard auf öffentlichem Grund nicht erlaubt, nur auf abgegrenzten oder speziell dafür vorgesehenen Arealen.   ( Foto: Shutterstock-_ Nils Jacobi )

Fahren mit dem E-Skateboard auf öffentlichem Grund nicht erlaubt, nur auf abgegrenzten oder speziell dafür vorgesehenen Arealen. ( Foto: Shutterstock-_ Nils Jacobi )

Die Inhalte kurz zusammengefasst

Als Fazit lässt sich aus diesen Betrachtungen Folgendes ziehen: Das Fahren mit dem Elektro-Skateboard mag zwar jede Menge Spaß machen, erlaubt ist es aber nicht. Wer genügend freie Flächen auf privatem Grund zur Verfügung hat, kann dort fahren. Für alle anderen dürfte der Fahrspaß ziemlich getrübt sein, wenn sie sich an die konkreten Vorgaben der Gesetzgebung halten.

Hier eine Zusammenfassung der Regelungen:

  • Deutschland
    Fahren mit dem E-Skateboard auf öffentlichem Grund nicht erlaubt, nur auf abgegrenzten oder speziell dafür vorgesehenen Arealen. Eine Zulassung ist zwar immer wieder Thema bei Versicherern und Gesetzgebern, doch vorgesehen ist sie bislang noch nicht. Es können Bußgelder bei Zuwiderhandlungen verhängt werden. Auch eine Privathaftpflichtversicherung kann nicht abgeschlossen werden, für Schäden haftet der Verursacher selbst.
  • Österreich und Schweiz
    Die Rechtslage ist im gesamten DACH-Raum ähnlich, allerdings dürfen in Österreich E-Boards zumindest auf Gehwegen und Fußgängerzonen gefahren werden, wenn dadurch niemand behindert wird. Auch hier muss jeder für Schäden selbst aufkommen. Die Strafen für Zuwiderhandlungen sind vor allem in der Schweiz sehr hoch. Überall sind E-Skateboards nicht mit E-Scootern gleichgestellt.

4 Kommentare

  1. Da möchte man die Bundesregierung wegen Untätigkeit Verklagen. Na ich hoffe das mit einer grünen Regierung zumindest mal Leute in die Regierung kommen die die Problematik sehen

  2. EinfachNurWow am

    Weil da kein Lenker dran ist.
    Ich würde ja über deutsche Beamte schimpfen. Aber wer in der IT arbeitet, weiß dass Regelreiten als Sportart in Deutschland beliebter als Fußball ist.

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