Leichtmofa auf dem Radweg: Ist das erlaubt?

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Eine wichtige Regelung zur Verkehrssicherheit: Ist ein Leichtmofa auf dem Radweg eigentlich erlaubt? Eine spannende Frage angesichts des E-Bike-Booms.

Leichtmofa auf dem Radweg: Wichtige Infos für alle E-Biker

Der Trend zum E-Bike ist ungebrochen. Viele Radler mit E-Unterstützung möchten gerne übliche Radwege benutzen. Das Problem: Bei einigen Modellen ist es gesetzlich verboten, diese Wege zu befahren. Hier in diesem Artikel wird geklärt, welches Leichtmofa/E-Bike/Pedelec auf dem Radweg fahren darf.

  • Pedelec und Leichtmofa: Was sind das für E-Fahrräder und dürfen Radwege befahren werden?
  • Leichtmofa: Rechtlicher Unterschied zum Pedelec
  • S-Pedelec: Unterschied zum Pedelec
  • 3 Arten von E-Bikes: Kriterien, um Radwege zu benutzen
So soll es sein: Ein Radweg, der ausschließlich von Radlern frequentiert wird. (#1)

So soll es sein: Ein Radweg, der ausschließlich von Radlern frequentiert wird. (#1)

Pedelec als Leichtmofa auf dem Radweg? In diesen Fällen ist es erlaubt

Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“. Ein Fahrrad, welches erst mit Muskelkraft zum E-Bike wird. Der Motor schaltet sich also nur an, wenn in die Pedale getreten wird.

Rechtlich wichtig: Eine maximale Motor-Unterstützung von 250 Watt und eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf maximal 25 km/h. Bei diesen Voraussetzungen ist das Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt. Es ist nicht versicherungspflichtig, es gibt keine Helmpflicht und ein Radweg darf benutzt werden.

  • Gilt ein Pedelec als Leichtmofa?
    Nein, es gibt rechtliche Unterschiede. Wer ein Leichtmofa mit maximal 20 km/h Geschwindigkeit besitzt, muss zwar keinen Helm tragen, benötigt aber Versicherungen und einen Führerschein ähnlich wie bei Mofas.
  • Gelten Leichtmofas als Mofas?
    Nein, jedenfalls wenn Leichtmofas nur mit 0,5 KW motorisiert sind, nur die erwähnten 20 km/h fahren und lediglich maximal 30 Kubikzentimeter Hubraum besitzen. Geregelt wird dies in der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394)

Wer eine Fahrerlaubnis besitzt (unabhängig von der Klasse) oder vor dem 1. April 1965 geboren wurde, benötigt auch überhaupt keine Prüfbescheinigung für das Fahren mit dem Leichtmofa. Auf öffentlichen Straßen ist allerdings eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich, nachgewiesen über ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis.

Leichtmofa auf dem Radweg: Rechtliche Grauzone

Das Leichtmofa auf dem Radweg zu nutzen, ist oft juristisch umstritten. Ein Grund: Die Grenzen zwischen (E)-Fahrrad und Mofa sind häufig unklar und kaum erkennbar. Das Leichtmofa gehört vor allem rechtlich nicht zum Bereich Pedelec/Fahrrad, ist aber auch kein herkömmliches Mofa.

Kinder müssen an erster Stelle geschützt werden und sind oft auch besonders gefährdet. (#2)

Kinder müssen an erster Stelle geschützt werden und sind oft auch besonders gefährdet. (#2)

Außerhalb geschlossener Ortschaften Benutzung erlaubt

Wer mit dem Leichtmofa auf dem Radweg fahren möchte, darf dies zumindest laut § 2 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) außerorts machen. Nur wer mehr als 25 km/h fährt, muss auf die Fahrbahn. Aber dann handelt es sich rechtlich eben nicht mehr um ein Leichtmofa.

Die Situation innerhalb geschlossener Ortschaften: Hier muss der Fahrer darauf achten, ohne Motor zu strampeln. Ausnahmen gelten, wenn ein Zusatzschild mit „e-Bike frei“ den Radweg auch fürs Leichtmofa freigibt. Nur in diesen Fällen ist die Benutzung von Radwegen auch innerhalb geschlossener Orte möglich.

Ein Pedelec mit maximal 25 km/h durch Hilfsmotor ist hingegen rechtlich dem Fahrrad gleichgestellt und darf alle üblichen Radwege innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften benutzen.

Definition Leichtmofa im Überblick:

  1. der Hubraum darf nicht mehr als 30 ccm betragen
  2. die Leistung darf nicht mehr als 0,5 kW betragen
  3. die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen
  4. für Bremsen gilt § 41 StVZO
  5. für die Übersetzung zwischen Kurbelwelle und Antriebsrad keine Änderungsmöglichkeit vorhanden
  6. Zur Leistung: Diese ist so ausgelegt, dass oberhalb einer Geschwindigkeit, welche nicht mehr als 24 km/h betragen darf, keine Überschussleistung zum Fahrzeugantrieb abgegeben werden kann
  7. der maximale Geräuschpegel bei Vorbeifahrt in 7,5 m Entfernung mit Höchstgeschwindigkeit liegt bei 65 dB (A)
Das passiert leider viel zu häufig: Ein Unfall auf dem Radweg. (#3)

Das passiert leider viel zu häufig: Ein Unfall auf dem Radweg. (#3)

Weiterführende Informationen zum Thema Leichtmofa:

Kurzbeschreibung Leichtmofa

Die Definition von Leichtmofas, hier auch als „Saxonetten“ bezeichnet, weil dieses traditionelle Motorfahrrad exakt der Definition der StVO eines Leichtmofas entspricht. Im Link enthalten ist darüber hinaus die spezielle für unsere Frage wichtige Leichtmofa-Ausnahmeverordnung.

Der ADFC (Allgemeine Deutsche Fahrrad Club) zum Thema „rechtliche Rahmenbedingungen“ beim Fahren von Rädern mit Elektrounterstützung:

ADFC zum Thema

Die komplette Adresse des Verbandes: Es lohnt sich, regelmäßig auf der Webseite vorbeizuschauen, um up to date in Sachen Fahrrad und Recht zu bleiben oder einfach spannende Radtouren in Deutschland und Europa zu entdecken. Auch für Radfahrer mit Hilfsmotor ist diese Seite stets einen Besuch wert.

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club e. V.
Mohrenstraße 69
10117 Berlin
Telefon: 030 2091498-0
Telefax: 030 2091498-55
E-Mail: kontakt@adfc.de
http://www.adfc.de

Video: Mit dem E-Bike über die Alpen

Im Video zu sehen: Die Power eines S-Pedelecs. Wer ein solches Elektrofahrrad sein Eigen nennt, überquert auch majestätische Alpengipfel ohne größere Probleme. Definitiv kein Leichtmofa für den Radweg. Man kann vielmehr in den Bergen die Radklassiker der Tour de France nachahmen und kommt trotz dünner hochalpiner Luft gut voran.

Es handelt sich aus gutem Grund eben nicht um ein gewöhnliches Fahrrad, sondern das S-Pedelec ist ein Kleinkraftrad mit entsprechend notwendigen Versicherungen, Kennzeichnungs- und Helmpflicht.

Man kann also gut verstehen, warum zwar oft ein Leichtmofa den Radweg benutzen darf, aber dieser Weg für die höher motorisierten S-Pedelecs nicht in Frage kommt. Aus diesem Grund ein kleiner Exkurs zu den Kraftpaketen auf zwei Rädern.

Leichtmofa auf Radweg: Wichtige Unterschiede von Pedelec zu S-Pedelec

Ob ein Leichtmofa den Radweg benutzen darf, gibt es Kontroversen und nicht immer ist alles juristisch bis zum Ende geklärt. Viel einfacher ist die Frage, ob ein Pedelec den Radweg benutzen darf (ja).

Aber wie verhält es sich mit den S-Pedelecs und worin besteht der Unterschied zum „normalen“ Pedelec?

S-Pedelec: Unterschiede zum Pedelec 

  • Das Fahren auf Radwegen ist verboten
  • Im Unterschied zum Pedelec wird die Höchstgeschwindigkeit erst bei 45 km/h gedrosselt
  • Motor funktioniert auch ohne Tretunterstützung (bis 20 km/h)
  • Motor darf eine maximale Nenndauerleistung von bis zu 4.000 Watt besitzen
  • maximal eine 4-fache Unterstützung der Fahrerleistung
  • S-Pedelecs gelten rechtlich nicht als Fahrräder (im Gegensatz zu den Pedelecs)
  • Definition als Kleinkraftrad
  • Mindestalter beträgt 16 Jahre
  • Ein Versicherungskennzeichen muss angebracht werden und ein Führerschein der Klasse AM wird benötigt (normaler Auto-Führerschein reicht zur Benutzung der S-Pedelecs aus)
  • Haftpflichtversicherung Pflicht (Kosten etwa 50 Euro pro Jahr)
  • Helmpflicht (normaler Fahrradhelm ausreichend)

Relevante Infos, die jeder Fahrer eines S-Pedelec beachten muss: Denn schließlich sollen Radwege in erster Linie für Radfahrer vorbehalten sein, welche mit eigener Kraft unterwegs sind.

Und während bei einem Pedelec der Besitzer zumindest noch selber treten muss, bewegt sich das S-Pedelec auch ohne Treten, zumindest bis 20 km/h.

Ziel: Mehr Sicherheit für die „normalen“ Radfahrer

Es sind vor allem Sicherheitsaspekte, warum die S-Pedelecs keine üblichen Radwege. Wie schnell ist ein Unfall passiert, wie schnell werden gerade Kinder mit ihren niedrigen Rädern übersehen.

Wenn in einer solchen Situation ein S-Pedelec mit bis zu 45 Stundenkilometer auf dem Radweg saust und eventuell einen Moment nicht aufpasst, sind schwere Unfälle vorprogrammiert.

3 Varianten vom E-Bike: Das passende Elektrofahrrad finden

Pedelec, S-Pedelec, E-Bike: Ist das eigentlich ein und dieselbe Sache? Nein. E-Bike und Pedelec unterscheiden sich sehr wohl (E-Bike = Motorunterstützung auf Knopfdruck, Pedelec = Motorunterstützung nur durch Treten der Pedale).

Leider werden die Begriffe zu oft gemeinsam verwendet. Mit der Folge, dass auch rechtliche Fragen wie die Benutzung von Radwegen unklar erscheinen.

Es werden generell drei Arten von E-Bikes unterschieden:

  • E-Bikes bis 20 km/h und maximal 500 Wattmotor:
    Dies entspricht im Wesentlichen dem Leichtmofa. Eine Helmpflicht besteht nicht und wenn auf Radwegen ein Zusatzschild „e-Bike frei“ anzeigt, darf auch innerhalb geschlossener Orte der Radweg mit dem Leichtmofa befahren werden. Anhänger für Kinder sind übrigens nicht erlaubt, Kindersitze für den Nachwuchs bis sieben Jahren hingegen schon.
  • E-Bike bis 25 km/h:
    Juristisch gesehen sind das Mofas. Es besteht eine Helmpflicht, der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein, eine Bescheinigung zur Mofaprüfung nachweisen und auch ein Versicherungskennzeichen ist erforderlich.
  • E-Bike bis 45 km/h:
    Ein Kleinkraftrad. Der Führerschein Klasse AM ist Pflicht und erst ab 16 Jahren darf dieses E-Bike gefahren werden. Helmpflicht und Versicherungs-Kennzeichen sind Voraussetzung und Fahrradwege dürfen unter keinen Umständen, auch nicht außerhalb geschlossener Ortschaften befahren werden.

Das Video beantwortet schon einmal die wesentlichen Unterschiede zwischen beiden Typen Elektroräder.

Video: E-Bike oder Pedelec? Wo ist der Unterschied?

 

Fazit:

Es gibt sie also, Kriterien, um ein Pedelec oder ein Leichtmofa auf dem Radweg zu benutzen. Man muss aber erst genau definieren, um was für ein Elektrofahrrad es sich genau handelt. Das festzustellen, ist nicht so ohne weiteres möglich, zumal es diverse Regelungen gibt, innerorts wie außerorts. Und manchmal zeigt noch ein Zusatzschild an, dass auch innerorts mit einem Leichtmofa ein Radweg benutzt werden darf.

Kein leichtes Unterfangen, wenn man bedenkt, dass es auch noch rechtliche Unterscheidungen zwischen den eigentlichen E-Bikes und den Pedelecs gibt, welche die meisten Zeitgenossen im Alltag schlicht ebenfalls als E-Bike bezeichnen.

Ob man eine Empfehlung für eine Art Elektrorad abgeben möchte? Am unkompliziertesten ist sicher das Pedelec mit maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Dieses ähnelt rechtlich einem ganz normalen Fahrrad und kann auf Radwegen uneingeschränkt genutzt werden. Auch besteht hier keine Helmpflicht, welche von manchen Bürgern als Zumutung empfunden wird.

Auch Fragen eines Versicherungsschutzes und die Pflicht, ein Kennzeichen zu tragen, entfallen bei dieser Variante eines E-Bikes. Nicht zuletzt: Man hat bei einem Pedelec immer das Gefühl, auch selbst etwas zu leisten. Beim E-Bike kann man es sich auf Wunsch gemütlich machen und einfach nur auf seinem Rad sitzen. Das widerspricht doch der herkömmlichen Auffassung vom Radfahren.

Das Leichtmofa auf dem Radweg zu benutzen, kann wie beschrieben schon eher zu Problemen führen. Erst, wenn zum Beispiel ein Zusatzschild ausdrücklich darauf hinweist, ist dies auch in geschlossenen Ortschaften erlaubt. Eigentlich, denn die Wenigsten rufen sofort das Ordnungsamt an, um ein solches Vergehen zu melden. Für die Zukunft ist deshalb eine Vereinheitlichung des Rechts in Sachen Elektrorad zu begrüßen.


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