E-Bike und Alkohol: Passt das zusammen?

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Ein Gläschen in Ehren, kann niemand dem E-Bike-Fahrer verwehren? Von wegen, denn auch für elektrifizierte Radler gelten die Verkehrsregeln und es lassen sich sogar Punkte in Flensburg holen, wenn der Alkohol im Sattel dabei sitzt.

Alkohol und E-Bike: Keine gute Idee

Es ist nie eine gute Idee, am Straßenverkehr teilnehmen zu wollen, obwohl zuvor das eine oder andere Gläschen Alkohol in den Körper gewandert ist. Auch für Fahrer von E-Bikes gelten Regeln, was Promillegrenzen und die Teilnahme am Straßenverkehr angeht. Die Grenze, die für das Fahren auf dem E-Bike gilt, liegt bei 1,6 Promille. Damit gilt der gleiche Wert, der auch für Radfahrer gilt.

Kontrolliert die Polizei den Fahrer eines E-Bikes und stellt dabei diesen Blutalkoholwert fest, so drohen heftige Strafen:

  • Eintrag von bis zu drei Punkten im Verkehrssünderregister in Flensburg
  • Geldstrafe in Höhe eines Nettogehalts (mindestens!)
  • Pflicht zur Teilnahme an der MPU
  • eventuell Entzug des Führerscheins
  • Verbot des Fahrradfahrens

Etwas kurios mutet allerdings die Regelung an, die besagt, dass eine allgemeine Verkehrskontrolle, bei der der Alkoholwert von 1,5 Promille im Blut festgestellt worden ist, straffrei bleiben kann. Voraussetzung: Der Radfahrer ist nicht auffällig geworden. Wie entscheidend der Unterschied von 1,5 zu 1,6 Promille in Bezug auf die Zurechnungsfähigkeit und die Verkehrstüchtigkeit sein mag, darüber lässt sich streiten. Fakt ist aber, dass der Gesetzgeber diese Regelung vorgegeben hat und dass jemand, der E-Bike fährt und Alkohol zu sich nimmt, zumindest über diese Vorgehensweise informiert sein sollte.

Video: Mit wieviel Promille Alkohol im Blut darf man noch Fahrrad fahren?

E-Bike und Alkohol: Strafanzeigen möglich

Nun stellt sich die Frage, was Auffälligkeiten sind und ab wann in diesem Fall der Genuss von Alkohol und das Führen des E-Bike strafbar sein können. Der Gesetzgeber sieht einen Messwert ab 0,3 Promille als kritisch an und ermöglicht so das Stellen einer Strafanzeige. Ist der Fahrer des E-Bike auffällig geworden, weil er die gängigen Fahrradregeln nicht beachtet hat, so kann dieser niedrige Blutalkoholwert bereits zu einer Strafe führen. Ist keine sichere Fahrweise mehr möglich, besteht ebenfalls die Chance (oder die Wahrscheinlichkeit) auf eine Strafanzeige. Jedoch kann nicht jeder behaupten, dass E-Bike-Fahrer xy nicht mehr in der Lage sein, verkehrssicher zu fahren. Die Einschätzung der tatsächlichen Gefahrenlage obliegt der Polizei, und zwar bis zu einem Blutalkoholwert von maximal 1,6 Promille. Eine generelle Fahruntüchtigkeit wird hier meist noch nicht unterstellt.

Der Hintergrund: Auch der Fahrer, bei dem kein Alkohl im E-Bike-Sattel mitfährt, kann Schlangenlinien fahren, radelt eher unsicher oder hält sich nicht immer an die Regelung der Straßenverkehrsordnung. Sogenannte Ausfallerscheinungen müssen nicht immer darauf hindeuten, dass jemand zu viel getrunken hat! Die genannte Grenze von 0,3 Promille wird erst dann wirklich wichtig, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Hier wird wohl kaum ein Polizist unterstellen, dass der Radfahrer gänzlich nüchtern war und ebenso gehandelt hat wie es ein Verkehrsteilnehmer, der keinen Alkohol zu sich genommen hat, getan hätte. Geht es um die Schuldfindung, spielen Promillewert und Fahrtüchtigkeit eine erhebliche Rolle.

Ein schnelles E-Bike oder ein S-Pedelec gilt als Kraftfahrzeug, damit sind hier auch die gleichen Grenzwerte für Alkohol anzuwenden, wie sie auch beim Autofahren gelten. (#01)

Ein schnelles E-Bike oder ein S-Pedelec gilt als Kraftfahrzeug, damit sind hier auch die gleichen Grenzwerte für Alkohol anzuwenden, wie sie auch beim Autofahren gelten. (#01)

Alkohol, E-Bike und S-Pedelec

Ein schnelles E-Bike oder ein S-Pedelec gilt als Kraftfahrzeug, damit sind hier auch die gleichen Grenzwerte für Alkohol anzuwenden, wie sie auch beim Autofahren gelten. Das heißt, dass zwei Punkte in Flensburg drohen, wenn ein Blutalkoholwert von mindestens 0,5 Promille festgestellt worden ist. Außerdem muss sich der Sünder auf einen Monat Fahrverbot (oder mehr) sowie auf 500 Euro Bußgeld einstellen.

Beträgt der Wert 1,1 Promille oder mehr, so liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, hierbei geht es um eine Straftat. Die Geldstrafe kann sich bis auf 3000 Euro erhöhen, es drohen drei Punkte in Flensburg und der Führerschein kann bis zu sechs Monate eingezogen werden. Alkohol und E-Bike vertragen sich an dieser Stelle rein gar nicht und so bleibt es mehrfach zu überlegen, ob getrunken oder gefahren wird, wie es allerdings allgemein im Straßenverkehr sein sollte.

Video: Betrunken Radeln für die Wissenschaft

Niedrigere Grenzen sinnvoll?

Viele Verkehrsverbände sowie auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) plädieren dafür, die Promillegrenzen für das Führen eines E-Bike deutlich abzusenken. Sie möchten, dass die gleichen Werte gelten, die auch für Autofahrer maßgeblich sind, sodass die Verkehrsregeln für Fahrer von E-Bikes mit denen für Autofahrer vergleichbar werden. Allerdings können derartige Forderungen nicht direkt umgesetzt werden, denn es ist eine Reihe verschiedener Maßnahmen nötig, damit die Grenzen für den Genuss von Alkohol bei gleichzeitiger Verkehrsteilnahme abgesenkt werden können.

Wer mit seinem E-Bike häufiger im Ausland unterwegs ist, sollte allerdings wissen, dass die dortigen Promillegrenzen durchaus anders gelagert sind. Die Grenze liegt zwischen 0,0 und 0,8 Promille.

Allerdings sind die Handhabungen durchaus verschieden:

  • In Dänemark gibt es beispielsweise gar keine Promillegrenze, hier gilt das allgemeine Verbot, mit Fahrrad oder E-Bike zu fahren, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind und zu viel Alkohol getrunken haben. Bei Unfällen, die alkoholbedingt passieren, droht eine Strafe ab 135 Euro, wobei die Sanktionen im Einzelfall verhängt werden.
  • Auch in Finnland gibt es keine Promillegrenze, das Bußgeld wird allerdings vom Einkommen abhängig gemacht. Das heißt, wer mehr verdient, bekommt ein höheres Bußgeld, Verkehrssünder mit geringem Einkommen werden weniger hart bestraft.
  • Irland besitzt ebenfalls keine Promillegrenze, die Strafen im Falle eines Verkehrsdelikts, der durch Alkohol entstanden ist, sind empfindlich: Sie betragen bis zu 2000 Euro!
  • Österreich setzt die Promillegrenze auf 0,8 fest. Die Strafen bei Unfällen durch Alkohol beginnen hier aber erst ab 800 Euro.
  • In der Slowakei gilt eine 0,0-Promille-Grenze, Zuwiderhandlungen werden mit mindestens 150 Euro sanktioniert.
  • Auch Tschechien setzt auf die 0,0-Promille-Grenze, die Sanktionen für Verkehrssünder liegen allerdings deutlich höher: Sie beginnen erst ab 390 Euro.
  • Polen hat seine Promillegrenze auf 0,2 festgesetzt, Strafen fangen bei 145 Euro an.

Aus dieser kleinen Auflistung wird ersichtlich, wie unterschiedlich die Promillegrenzen innerhalb der Länder Europas festgelegt sind. Wer also in das europäische Ausland reisen und dort E-Bike fahren möchte, sollte sich besser vorab über die geltenden Regelungen informieren. Alternativ dazu verzichten Sie einfach auf den Alkoholgenuss und schwingen sich nur noch gänzlich nüchtern in den Sattel. Weitere Alternative: Nach der Feier gehen Sie einfach zu Fuß nach Hause!


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Ivanko80 -#01: Milkovasa

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