Die Neufassung der Haftungsvorschriften für E-Scooter im Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett führt zu einer deutlichen Entlastung von Unfallopfern, da Halter verschuldensunabhängig haften und Fahrerinnen sowie Fahrer pauschal als verantwortlich gelten. Geschädigte können dadurch leichter Ersatzansprüche geltend machen. Der Automobilclub KS e.V. analysiert die steigenden Unfallzahlen, beschreibt die rechtliche Neuregelung im Detail und erläutert, wie dies zu mehr Verkehrssicherheit und einer erhöhten Akzeptanz von Shared Mobility-Angeboten deutlich beiträgt und Vertrauen schafft.
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E-Scooter-Unfälle 2024: registriert Polizei deutlich 26,7 Prozent mehr Personenschäden
Die Jahresstatistik 2024 der Polizei nennt 11 944 registrierte E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden – ein Plus von 26,7 Prozent im Vergleich zu 2023. 27 Menschen kamen dabei ums Leben, und 83,9 Prozent der Verletzten waren selbst mit dem Scooter unterwegs. Als prägende Unfallursachen gelten fehlerhafte Nutzung von Straßen- und Radverkehrsflächen, Alkoholeinfluss, überhöhte Geschwindigkeit und häufige Vorfahrtsverstöße. Die Zahlen signalisieren dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich Schulen, Kampagnen und Verkehrsführung.
Haftungslücke belastet Unfallopfer – E-Scooter-Fahrer unterliegen keiner Gefährdungshaftung derzeit
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h werden als Elektrokleinstfahrzeuge eingestuft und sind deswegen von der Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Geschädigte müssen in Schadensfällen belegen, dass unfallverursachende Fahrfehler auf Seiten der Nutzer vorlagen. Die Versicherungsbilanz weist 2020 lediglich 1.150 Drittschäden aus, während bis 2024 fast 5.000 Fälle reguliert wurden. Diese Zahlen belegen die Notwendigkeit, rechtliche Lücken im Haftungsrecht für Kleinstfahrzeuge zu schließen. Verbraucherschutzorganisationen appellieren an den Gesetzgeber für klare Regeln.
Geschädigte profitieren nun deutlich von verschuldensunabhängiger Haftung bei E-Scooter-Unfällen
Der Gesetzesentwurf vom 18. März schreibt Haltern von E-Scootern sowie selbstbalancierenden Fahrzeugen wie Segways eine verschuldensunabhängige Haftung nach Kraftfahrzeugmaßgabe auf. Fahrer werden pauschal als mutmaßlich schuldhaft eingestuft, wodurch die Beweislast bei Geschädigten liegt. Durch dieses Modell sollen Schadenersatzansprüche schneller durchgesetzt werden können. Gleichzeitig profitieren Sharing-Anbieter von klaren Haftungsregelungen, profitieren Städte von besser planbaren Verkehrsszenarien und wird die Akzeptanz für E-Mobilität gefördert.
Schnellere und transparente Schadensregulierung steigert deutlich Nutzerzufriedenheit bei E-Scooter-Sharing-Angeboten
Durch die Reform der Haftpflichtvorschriften gewinnen E-Scooter-Anbieter die Kapazität, ihre Versicherungspläne punktgenau zu justieren und im Schadenfall eine beschleunigte Bearbeitung zu ermöglichen. Fahrer erleben transparente Haftungsregeln im Falle eines Unfalls, was gerichtliche Auseinandersetzungen verringert. Einheitliche rechtliche Standards schaffen mehr Vertrauen in die angebotenen Mobilitätsdienste, regen zu umsichtigem Fahren an und tragen dazu bei, Gehwege dauerhaft von unsachgemäß geparkten Scootern freizuhalten. Zugleich schaffen standardisierte Abläufe für alle Beteiligten deutliche spürbare Vorteile.
Slow-Mobility-Fahrzeuge behalten im neuen Gesetzesentwurf eindeutige und vollständige Haftungsausnahmen
Die gesetzliche Fortführung der Haftungs-Ausnahme für motorisierte Krankenfahrstühle, Bau- und Landwirtschaftsfahrzeuge sowie weitere langsam Fahrer Fahrzeuge bildet eine abgestufte Regelungsstruktur. Durch diese Differenzierung werden Haftungsvorschriften präzise auf die tatsächlichen Geschwindigkeiten und Einsatzbedingungen zugeschnitten. Im Gegensatz zu E-Scooter- und Segway-Regeln kann der Gesetzgeber so spezialisierte Versicherungsanforderungen und Sicherheitsstandards definieren. Diese modulare Herangehensweise stärkt die Rechtssicherheit, reduziert administrativen Aufwand und unterstützt eine zukunftsfähige, nachhaltige Mobilität und innovativ gestaltet werden dynamisch.
Die Einführung einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung bei E-Scootern schafft für Halterinnen und Halter eine umfassende Absicherung, während Fahrern pauschal eine Verantwortlichkeit unterstellt wird. Schäden lassen sich so deutlich schneller regulieren, da Anspruchsteller keine tiefgehenden Schuldnachweise erbringen müssen. Sharing-Plattformen gewinnen durch einheitliche Haftungsregeln an Planungssicherheit. Fahrerinnen und Fahrer erfahren dadurch eine verbesserte Rechtssicherheit, was die Akzeptanz in der Bevölkerung steigert und den sicheren Einsatz der Fahrzeuge fördert und die kommunikative Transparenz verbessert.

