Ratgeber: per Finanzierung zum neuen E-Bike

0

Der Traum vom eigenen E-Bike ist schnell erklärt: Man ist in Bewegung, ohne dabei ins Schwitzen zu kommen, und hat zudem eine umweltfreundliche Fortbewegungsweise gewählt. Auf die Anschaffung verzichten dennoch nicht wenige passionierte Radler – Grund dafür ist der hohe Preis. Eine clevere Finanzierung kann den Traum doch noch wahr werden lassen.

Eine teure Anschaffung, die sich lohnt

Mit dem Rad unterwegs zu sein, ist eine tolle Sache. Frische Luft und Bewegung gehen miteinander einher und Wege können schnell zurückgelegt werden. Ärgerlich nur, wenn auf besagtem Weg eine Steigung liegt und die Fahrt nur unter Anstrengung und mit unvermeidlich folgenden Schweißflecken zu erledigen ist. Im Stadtverkehr sind es zudem die vielen Ampeln und das damit verbundene häufige Anhalten und Anfahren, die das Radfahren unnötig mühsam gestalten.

Doch seit einigen Jahren gibt es für dieses Problem eine ziemlich praktische Lösung: E-Bikes und Pedeleca.

Diese Elektrofahrräder sind allerdings oftmals keine kostengünstige Anschaffung, sondern können bei entsprechender Qualität schon einmal richtig ins Geld gehen. Oft reichen die eigenen Ersparnisse nicht aus, um stolzer Besitzer eines elektrisch betriebenen Fahrrads zu werden. Dann stellt sich die Frage nach der Finanzierung: Wie komme ich möglichst schnell und günstig an ein praktisches E-Bike? Diese Frage zu beantworten, fällt oftmals gar nicht so leicht. Infrage kommen im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: die Finanzierung per Kredit oder aber das Leasing.

Spartipp: Deutlich günstiger als die Modelle renommierter Marken sind Elektrofahrräder vom Discounter, die von Aldi, Lidl und Co. regelmäßig angeboten werden. Zwar ist die Verarbeitung bei diesen Rädern meist deutlich schlechter, für Gelegenheitsfahrer stellen sie jedoch durchaus eine geeignete Alternative dar. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag.

Variante 1: Elektrofahrrad mit Darlehen finanzieren

E-Bike: Finanzieren? Leasen? Oder was geht sonst noch? (#01)

E-Bike: Finanzieren? Leasen? Oder was geht sonst noch? (#01)

Während Ratenkredite noch vor einigen Jahren vornehmlich bei der Tätigung größerer Anschaffungen und Investitionen, allen voran beim Auto- oder Immobilienkauf, zum Einsatz kamen, werden heute auch immer mehr kleinere Wünsche über Darlehen erfüllt – also auch der Kauf eines E-Bikes. Hierbei nehmen Verbraucher über die Höhe des Kaufpreises einen Kredit auf, den sie über einen zuvor festgelegten und in der Regel flexibel wählbaren Zeitraum in monatlichen Raten abbezahlen.

Zusätzlich zum Kaufpreis fallen dabei Zinsen an, wobei grob gilt: je länger der Rückzahlungszeitraum, desto höher die Gesamtsumme für den Kredit. Im Übrigen ist bei Darlehen zwischen zwei Finanzierungsformen zu unterscheiden, nämlich der Händlerfinanzierung und dem Ratenkredit einer Bank. Doch welche Variante ist aus Verbrauchersicht die bessere?

Händlerfinanzierung

Viele Händler bieten ihren Kunden beim Kauf eine eigene Finanzierung an. Für diesen klingt das Angebot erst einmal verlockend, schließlich entfällt für ihn der Aufwand für die Suche nach einem geeigneten Kreditgeber. Tatsächlich ist dies oftmals der einzige Vorteil des Händlerdarlehens.

Denn: Im Vergleich zu Finanzierungsangeboten der Banken ist es in aller Regel bedeutend teurer, da Zinssätze von über 5 Prozent beim Händler immer noch üblich sind. In der derzeitigen Niedrigzinsphase kommen die Unterschiede besonders zum Tragen, wie ein Blick auf die Angebote der Banken zeigt.

Ratenkredit

Bei unabhängigen Anbietern von Ratenkrediten liegen die Zinssätze nicht selten deutlich unter der 5-Prozent-Marke. Interessierte Käufer sollten unbedingt nach Aktionen von Banken und Online-Anbietern Ausschau halten. So bietet etwa die virtuelle Kreditvergleichsplattform Smava zum aktuellen Zeitpunkt (Stand Mai 2016) einen Sofortkredit über einen Nettobetrag von 1.500 Euro mit einer Laufzeit von 36 Monaten an, dessen effektiver Jahreszins lediglich 0,99 Prozent beträgt. Und auch wenn es ein solches Angebot zum Zeitpunkt des Kaufes nicht gibt – ein Besuch entsprechender Plattformen lohnt sich in jedem Fall, da er einen Überblick über den aktuellen Markt und somit den Abschluss eines guten Angebots ermöglicht.

Achtung bei Null-Prozent-Finanzierungen!

Händler versuchen oft, (potenzielle) Kunden mit einem vermeintlich unschlagbaren Angebot von ihrem eigenen Finanzierungsmodell zu überzeugen: dem Ratenkredit mit einem Zinssatz von 0 Prozent. Was so verlockend klingt, entpuppt sich nach einem Blick in das Kleingedruckte des Kreditvertrages allerdings häufig als Abzocke. Beliebte Methoden, um bei einem Händlerkredit auch ganz ohne Zinsen Gewinn zu machen, sind eine gebührenpflichtige Restschuldversicherung oder aber Gebühren für die Führung des Darlehenskontos.

Unser Tipp: Barzahler profitieren von Rabatten

Was für den Autokauf gilt, lässt sich in vielen Fällen auch auf den Erwerb eines elektronischen Bikes übertragen: Kann man die komplette Kaufsumme beim Händler bar bezahlen, so lässt sich mit etwas Geschick ein Rabatt aushandeln. Schließlich bedeutet die Barzahlung für den Verkäufer, dass er zum einen nicht um das Risiko eines Zahlungsausfalls fürchten muss und zum anderen finanzielle Mittel für neue Investitionen seinerseits besitzt.

Auch dieses Argument spricht gegen die Händlerfinanzierung und für den gewöhnlichen Ratenkredit der Bank: Man schließt den Kredit ab, lässt sich die Summe in bar auszahlen und nimmt das Bargeld dann mit zum Händler. Bei einem Online-Kauf funktioniert das natürlich nicht, dafür sind die gleichen Modelle in virtuellen Shops jedoch ohnehin nicht selten günstiger zu haben als im stationären Handel. Eine professionelle Beratung gibt es dort allerdings nicht.

Variante 2: Elektrofahrrad leasen

Als Alternative zum Kauf eines Elektrofahrrads bietet sich das Leasing an. Das Modell ist bekannt: Man zahlt monatlich einen bestimmten Betrag an den Leasing-Anbieter und kann dafür ein Rad aus dessen Sortiment frei nutzen. Der Vertrag läuft über eine vorab bestimmte Laufzeit, zum Beispiel 36 Monate, wobei er rechtzeitig (meist 3 Monate) vor Ablauf der Leasingzeit gekündigt werden muss, wenn man das Elektrorad nicht weiterhin nutzen möchte. Nach Ende des Vertrages geht das E-Bike oder Pedelec wieder in den Besitz des Anbieters zurück. Genau dies ist auch der wesentliche Nachteil beim Leasing – man zahlt zum Teil recht beachtliche Summen und ist dennoch nicht Eigentümer eines Elektrofahrrads.

Für wen lohnt sich das Leasing?

Das Leasing ist eine interessante Variante für all diejenigen, die zuerst einmal über einen längeren Zeitraum ein solches Fahrrad testen möchten. Ist man von der Technologie überzeugt, kann man entweder in ein neues Modell investieren oder aber mit dem Leasinganbieter über einen Kauf des zuvor genutzten Modells zu einem deutlich reduzierten Preis verhandeln. Wer Interesse an letzterer Variante hat, sollte bereits bei der Auswahl des Anbieters darauf achten, ob die Möglichkeit eines späteren Kaufs gegeben ist.

Ebenfalls attraktiv ist das geleaste Elektrofahrrad für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber – ähnlich wie bei einem Dienstwagen – von einer Kostenübernahme bzw. -beteiligung überzeugen können. Finanztip stellt zu diesem Thema einen ausführlichen Artikel bereit.

Abschließende Frage: Pedelec oder E-Bike?

Vor dem Kauf eines Elektrofahrrads steht für den interessierten Verbraucher jedoch oftmals die Frage, welches Modell man künftig sein Eigen nennen will. Die erste Hürde dabei beim E-Bike: Oftmals werden die Begriffe Pedelec und E-Bike synonym verwendet. Dabei existieren wichtige Unterschiede zwischen beiden Formen des elektronisch unterstützten Fahrrads. Das E-Bike schaltet den Motor dann zu, wenn der Fahrer Gas gibt. Die zusätzliche Unterstützung ist also ohne eigene Kraft möglich, die beim Treten in die Pedale nötig ist. Beim Pedelec hingegen unterstützt der eingebaute Elektromotor den Radfahrer immer dann, wenn er in die Pedale tritt. Das Radfahren wird so dauerhaft entspannter und weniger kraftintensiv.

Als Käufer haben Sie indes die große Auswahl zwischen verschiedenen Motorisierungen. Bei 6 Kilometern pro Stunde beginnen die langsamen E-Bikes, bis zu 45 km/h kann die Geschwindigkeit bei besonders kraftvollen Modellen nach oben gehen. Je nach möglicher Geschwindigkeit ist die Klassifizierung des Rads eine andere, unter Umständen kommt auf den Fahrer deshalb eine Helmpflicht zu. Weiterhin ist bei Modellen mit starken Motoren eine Mofa-Prüfbescheinigung Pflicht. Welche rechtlichen Unterschiede es bei E-Bikes und Pedelecs gibt, lesen Sie hier im Detail.


Titelbild: © istock.com/ClaudioValdes
Bild 2: © istock.com/KatarinaGondova

Lassen Sie eine Antwort hier