Durchbruch für „Radentscheid Bayern“ nach Gerichtsurteil – StVG-Reform unumgänglich!

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Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum „Radentscheid Bayern“ hat erhebliche Auswirkungen auf den Radwegeausbau im Freistaat. Das Gericht betonte, dass allein das Straßenverkehrsrecht des Bundes maßgeblich sei und keine großflächige Einrichtung von Tempo 30, verkehrsberuhigten Schulstraßen und durchgängigen Radwegenetzen zulasse. Der ADFC fordert in diesem Zusammenhang eine dringende Reform des Straßenverkehrsgesetzes auf Bundesebene, um den Bundesländern und Kommunen ausreichend Spielraum für die Schaffung fahrradfreundlicher Straßen zu ermöglichen.

Gemischte Reaktionen auf Urteil des Verfassungsgerichts

Rebecca Peters, die Bundesvorsitzende des ADFC, äußerte ihre Enttäuschung über das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Sie machte deutlich, dass mehr als 100.000 Menschen in Bayern das Radgesetz unterstützt hätten, um sicher und komfortabel Rad fahren zu können und den zügigen Ausbau der Radwegenetze zu erreichen. Peters kritisierte, dass das Gericht aufgrund der Vorgaben des Bundesgesetzes die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger abgelehnt habe. Sie forderte Bundesverkehrsminister Wissing auf, das Straßenverkehrsgesetz zu überdenken und den Bundesländern und Kommunen mehr Freiheiten bei der Gestaltung fahrradfreundlicher Straßen einzuräumen.

Hintergrund zum „Radentscheid Bayern“: Die Bedeutung einer sicheren und komfortablen Radinfrastruktur

Seit 2017 fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bayern energisch die Einführung eines bayerischen Radgesetzes, das klare Zuständigkeiten, Verfahren und Standards für die Radinfrastruktur festlegt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Diskussionen darüber nicht ins Endlose gehen, sondern dass Planung und Bau von Radwegen zügig voranschreiten können. In Zusammenarbeit mit anderen Organisationen hat der ADFC die Initiative „Radentscheid“ ins Leben gerufen, die im Herbst 2022 über 100.000 Stimmen sammeln konnte – obwohl nur 25.000 erforderlich waren. Die CSU hatte bis vor Kurzem ein Radgesetz als überflüssige Bürokratie abgelehnt und argumentiert, dass dies eine unzulässige Einmischung in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen darstellt. Nach dem Erfolg des „Radentscheids“ hat die CSU jedoch zusammen mit den Freien Wählern einen eigenen Gesetzesentwurf für ein solches Radgesetz veröffentlicht, der nach Einschätzung des ADFC Bayern jedoch nicht den Anforderungen entspricht. Das Bündnis beabsichtigt, an der Verbesserung des Gesetzes mitzuwirken, betont jedoch gleichzeitig, dass eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsgesetzes von essentieller Bedeutung ist.

„ADFC-Kampagne: Fahrradfahren als umweltfreundliche Alternative im Fokus“

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) hat sich mit einer imposanten Mitgliederzahl von über 230.000 Personen als die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer sowohl in Deutschland als auch weltweit etabliert. Der ADFC bietet eine umfassende Beratung in sämtlichen Bereichen rund um das Fahrrad, einschließlich Rechtsfragen, technischer Expertise und touristischer Informationen. Darüber hinaus engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene aktiv in der politischen Landschaft, um den Radverkehr konsequent zu fördern.

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