Berufsrechtliche Pflichten garantieren Qualität und Unabhängigkeit – RDG bleibt

0

Im Zeichen der 96. JuMiKo haben die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern den bayerischen Plan zur Absenkung des RDG als riskant kritisiert. Sie heben hervor, dass Rechtsschutzversicherer als wirtschaftliche Anbieter ungefiltert eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen und Mandanten nicht transparent über mögliche Konflikte informieren. Die geltenden Regelungen im RDG stellen sicher, dass Anwältinnen und Anwälte berufsrechtliche Standards wie Unabhängigkeit und Schweigepflicht einhalten. Bundes- und Landesjustizminister werden zu einer klaren Ablehnung aufgefordert.

Freie Anwaltliche Beratung bedroht: RDG-Absenkung scheitert bundesweit an BRAK-Widerstand

Auf der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bekräftigen die Bundesrechtsanwaltskammer sowie die Vorsitzenden der regionalen Rechtsanwaltskammern die zentrale Rolle des aktuellen Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die BRAK bezieht sich dabei auf eine Vielzahl von Stellungnahmen aus allen Bundesländern und kritisiert die bayerische Initiative, die nach ihrer Einschätzung das Fundament unabhängiger Mandatsbearbeitung gefährdet. Sie fordern von Bund und Ländern eine entschiedene Absage, um Verbraucherrechte und berufsrechtliche Vorgaben zu schützen. Sie appellieren eindringlich dringend.

Gewinnmaximierung führt bei Rechtsschutzversicherern zu Interessenkonflikten und Transparenzmangel sichtbar

Die Gewinnorientierung der Rechtsschutzversicherer führt dazu, dass sie systematisch Kosten senken und dabei Erträge maximieren. In beratender Funktion entstehen somit Interessenkonflikte, die für Mandantinnen und Mandanten nicht immer transparent sind. Häufig müssen Versicherte wiederholt intervenieren, um einst zugesagte Deckungszusagen verbindlich durchzusetzen. Dieses Prozedere erhöht den Aufwand und mindert die Zuverlässigkeit des Rechtsschutzes, während wirtschaftliche Beweggründe stärker gewichtet werden als Verbraucherschutzbelange und anwaltliche Unabhängigkeit weshalb unabhängige Beratung dringend und dauerhaft geboten.

Anwaltskanzleien garantieren Mandanteninteresse durch unabhängige, professionelle Rechtsberatung und Vertretung

Eine vollumfängliche Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer bindet Mandanten an wirtschaftliche Prämissen der Versicherer und kann zu systematischen Kostenablehnungen führen. Ratsucher verlieren dadurch die Möglichkeit, ihre Fälle unabhängig einschätzen und gegebenenfalls gerichtlich verfolgen zu lassen. Dagegen steht die eigenständige Vertretung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich ausschließlich den Mandanteninteressen verpflichtet fühlen. Diese Trennung sichert eine umfassende rechtliche Betreuung und erhält den uneingeschränkten, günstigen Zugang zu qualifiziertem Rechtsschutz.

Anwälte müssen im RDG Interessenkonflikte vermeiden und Verschwiegenheit garantieren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz verpflichtet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu definierten berufsrechtlichen Pflichten, darunter die Gewährleistung absoluter Unabhängigkeit, strikte Einhaltung der Schweigepflicht und konsequente Interessenkonfliktvermeidung. Diese gesetzlichen Vorgaben bilden den Kern einer transparenten und qualitätsgesicherten Beratung. Mandantinnen und Mandanten haben so jederzeit Anspruch auf neutrale Rechtsvertretung. Im Unterschied dazu verfügen Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Unternehmen nicht über eine vergleichbare berufsrechtliche Bindung, weshalb dort Unternehmensinteressen potenziell dominieren.

Wessels fordert klare unabhängige transparente Rechtsberatung ohne versicherungsbedingte Einflussnahme

Für Dr. Ulrich Wessels, BRAK-Präsident, bedeutet der bayerische Gesetzesvorschlag eine unzulässige Begünstigung der Rechtsschutzversicherer auf dem Rücken der Mandantinnen und Mandanten. Er weist darauf hin, dass die angestrebte organisatorische Trennung von Beratungs- und Abrechnungsstrukturen keine wirksame Barriere gegen Interessenkonflikte darstellt, sondern nur den Anschein von Unabhängigkeit suggeriert. Wessels fordert die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern zu einer gemeinsamen Ablehnung auf.

Klare Berufsregeln RDG gewährleisten Transparenz und Verbraucherschutz durch Anwälte

Die Bundesrechtsanwaltskammer verteidigt das Rechtsdienstleistungsgesetz unermüdlich, um höchste Standards unabhängiger Rechtsberatung zu sichern. Mandantinnen und Mandanten profitieren von professionell und transparent erbrachter Unterstützung, die auf klaren berufsrechtlichen Regelungen beruht und den Verbraucherschutz stärkt. Gesetzliche Vorgaben verhindern Interessenkonflikte, garantieren neutrale Mandantenvertretung und ermöglichen einen barrierefreien Zugang zu qualifizierter anwaltlicher Hilfe. Diese Initiative trägt nachhaltig dazu bei, das Vertrauen in das Rechtssystem zu festigen und den Zugang zu Rechtsschutz zu erleichtern.

Lassen Sie eine Antwort hier