Bis 2030 müssen in Deutschland sechs Millionen Wärmepumpen errichtet werden. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Das dürfte den Zubau an Wärmepumpen deutlich anschieben.
Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage
Die Erwartungen der Verbraucher wurden schon oft enttäuscht. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage hat die Ampelkoalition jedoch nun zu ihrem einstigen Versprechen Stellung bezogen. Der Termin des 01.07.2022 steht nunmehr fest. Nötige Schritte zur Abschaffung wurden bereits eingeleitet. Damit wird Strom für nicht privilegierte Kunden billiger: um 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Der Preis der Kilowattstunde sinkt für Endverwender sogar um 4,43 Cent. Ein Haushalt, der im Jahr rund 3.500 kWh Strom verbraucht, könnte dann bis zu 190 Euro im Jahr sparen. Man erwartet, dass die Entlastung für die Kunden bereits sehr kurzfristig greift. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bereits vor. Energie für Verbraucher muss günstiger werden – und das ist nur durch die EEG-Novelle möglich.
Jahresverbrauch | Einsparung pro Jahr für privilegierte Kunden |
Einsparung pro Jahr für Endverwender |
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt |
---|---|---|
1.250 kWh | 46,54 Euro | 55,38 Euro |
1.500 kWh | 55,85 Euro | 66,45 Euro |
1.750 kWh | 65,15 Euro | 77,53 Euro |
2.000 kWh | 74,46 Euro | 88,60 Euro |
2.250 kWh | 83,77 Euro | 99,68 Euro | Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt |
2.500 kWh | 93,08 Euro | 110,75 Euro |
2.750 kWh | 102,38 Euro | 121,83 Euro |
3.000 kWh | 111,69 Euro | 132,90 Euro |
3.250 kWh | 121,00 Euro | 143,98 Euro |
3.500 kWh | 130,31 Euro | 155,05 Euro | Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie) |
3.750 kWh | 139,61 Euro | 166,13 Euro |
4.000 kWh | 148,92 Euro | 177,20 Euro |
4.250 kWh | 158,23 Euro | 188,28 Euro |
4.500 kWh | 167,54 Euro | 199,35 Euro |
4.750 kWh | 176,84 Euro | 210,43 Euro |
5.000 kWh | 186,15 Euro | 221,50 Euro |
Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt
Wenn die Strompreise weiter ansteigen, müssen Verbraucher sich damit abfinden, mehr für ihre Energie zu bezahlen als bisher. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.
Bis zum Jahr 2035 sollen in Deutschland weitgehend erneuerbare Energiequellen den Strombedarf decken. Die EEG-Novelle schafft jetzt die nötigen Voraussetzungen dafür, dass die Stromversorgung tatsächlich auf erneuerbaren Energien fußen kann. Nur 65% des Bruttostromverbrauchs werden bis 2030 nach dem aktuellen EEG 2021 durch erneuerbare Energien zu decken sein. Erst im Jahr 2050 wäre damit mit einer Stromerzeugung ohne Treibhausgase zu rechnen. So aber hat sich Deutschland gemeinsam mit Großbritannien und den USA zu einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 committed.
Das bringt die EEG-Novelle
Mit der EEG 2023 werden bis zum Jahr 2035 nur noch erneuerbare Energien die Stromversorgung Deutschlands abbilden. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Mit einer Anhebung der Ausbaupfade und der Ausschreibemengen für Windenergie- und Solaranlagen soll dies erreicht werden. Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet werden, Umlagen auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen werden entfallen.
Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Damit möchte man bürokratische Hindernisse beseitigen.
Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. Bioenergie soll einen größeren Beitrag zur sicheren Stromversorgung als bisher leisten und dazu gezielt eingesetzt werden.
Wichtig ist auch, dass die neue Verordnung vorsieht, dass Anlagenkombinationen aus einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung vor Ort und erneuerbaren Energien eine Förderung erhalten sollen. So möchte man erproben, ob eine Speicherung der Energie in Wasserstoff und eine anschließende Rückverstromung möglich ist. Noch im Jahr 2022 soll die betreffende Verordnung erlassen werden.
Die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie geben künftig den Rahmen für die frühere „Besondere Ausgleichsregelung“ vor, die nur noch für die KWKG-Umlage und für die Offshore-Netzumlage relevant ist. Schlussendlich wird sie Bestandteil des Energie-Umlagen-Gesetzes (EnUG) werden.