Abschaffung der EEG-Umlage: Wärmepumpen-Strom profitiert massiv von EEG-Novelle

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Bis 2030 müssen in Deutschland sechs Millionen Wärmepumpen errichtet werden. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Das dürfte den Zubau an Wärmepumpen deutlich anschieben.

Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage

Die Erwartungen der Verbraucher wurden schon oft enttäuscht. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage hat die Ampelkoalition jedoch nun zu ihrem einstigen Versprechen Stellung bezogen. Der Termin des 01.07.2022 steht nunmehr fest. Nötige Schritte zur Abschaffung wurden bereits eingeleitet. Damit wird Strom für nicht privilegierte Kunden billiger: um 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Der Preis der Kilowattstunde sinkt für Endverwender sogar um 4,43 Cent. Ein Haushalt, der im Jahr rund 3.500 kWh Strom verbraucht, könnte dann bis zu 190 Euro im Jahr sparen. Man erwartet, dass die Entlastung für die Kunden bereits sehr kurzfristig greift. Die Absicherung der Strompreissenkung für Letztverbraucher soll für den Zeitraum Juli bis Dezember 2022 sogar gesetzlich verankert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt bereits vor. Energie für Verbraucher muss günstiger werden – und das ist nur durch die EEG-Novelle möglich.

Wie viel spart ein Haushalt durch die Abschaffung der EEG‑Umlage?
Jahresverbrauch Einsparung pro Jahr
für privilegierte Kunden
Einsparung pro Jahr
für Endverwender
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt
1.250 kWh 46,54 Euro 55,38 Euro
1.500 kWh 55,85 Euro 66,45 Euro
1.750 kWh 65,15 Euro 77,53 Euro
2.000 kWh 74,46 Euro 88,60 Euro
2.250 kWh 83,77 Euro 99,68 Euro
Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt
2.500 kWh 93,08 Euro 110,75 Euro
2.750 kWh 102,38 Euro 121,83 Euro
3.000 kWh 111,69 Euro 132,90 Euro
3.250 kWh 121,00 Euro 143,98 Euro
3.500 kWh 130,31 Euro 155,05 Euro
Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie)
3.750 kWh 139,61 Euro 166,13 Euro
4.000 kWh 148,92 Euro 177,20 Euro
4.250 kWh 158,23 Euro 188,28 Euro
4.500 kWh 167,54 Euro 199,35 Euro
4.750 kWh 176,84 Euro 210,43 Euro
5.000 kWh 186,15 Euro 221,50 Euro

Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Strommarkt

Wenn die Strompreise weiter ansteigen, müssen Verbraucher sich damit abfinden, mehr für ihre Energie zu bezahlen als bisher. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.

Bis zum Jahr 2035 sollen in Deutschland weitgehend erneuerbare Energiequellen den Strombedarf decken. Die EEG-Novelle schafft jetzt die nötigen Voraussetzungen dafür, dass die Stromversorgung tatsächlich auf erneuerbaren Energien fußen kann. Nur 65% des Bruttostromverbrauchs werden bis 2030 nach dem aktuellen EEG 2021 durch erneuerbare Energien zu decken sein. Erst im Jahr 2050 wäre damit mit einer Stromerzeugung ohne Treibhausgase zu rechnen. So aber hat sich Deutschland gemeinsam mit Großbritannien und den USA zu einer klimaneutralen Stromversorgung bis 2035 committed.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Strom aus Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Das bringt die EEG-Novelle

Mit der EEG 2023 werden bis zum Jahr 2035 nur noch erneuerbare Energien die Stromversorgung Deutschlands abbilden. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Mit einer Anhebung der Ausbaupfade und der Ausschreibemengen für Windenergie- und Solaranlagen soll dies erreicht werden. Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet werden, Umlagen auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen werden entfallen.

Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Bürgerenergiegesellschaften, die Wind- und Solarprojekte umsetzen wollen, müssen sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen. Damit möchte man bürokratische Hindernisse beseitigen.

Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. Bioenergie soll einen größeren Beitrag zur sicheren Stromversorgung als bisher leisten und dazu gezielt eingesetzt werden.

Wichtig ist auch, dass die neue Verordnung vorsieht, dass Anlagenkombinationen aus einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung vor Ort und erneuerbaren Energien eine Förderung erhalten sollen. So möchte man erproben, ob eine Speicherung der Energie in Wasserstoff und eine anschließende Rückverstromung möglich ist. Noch im Jahr 2022 soll die betreffende Verordnung erlassen werden.

Die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie geben künftig den Rahmen für die frühere „Besondere Ausgleichsregelung“ vor, die nur noch für die KWKG-Umlage und für die Offshore-Netzumlage relevant ist. Schlussendlich wird sie Bestandteil des Energie-Umlagen-Gesetzes (EnUG) werden.

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