Das Radfahrerleben könnte so einfach sein, wenn da die E-Bike Versicherungspflicht nicht wäre. Doch trifft sie überhaupt jeden E-Biker? Und was sagt eigentlich die EU zur E-Bike Versicherungspflicht?
EU und E-Bike Versicherungspflicht: Verschiedene Typen von Elektrofahrrädern
Auch in der Welt der E-Bikes lässt sich nicht alles über einen Kamm scheren und so muss im Hinblick auf die E-Bike Versicherungspflicht geklärt werden, wer überhaupt versicherungspflichtig ist und wer nicht. Genaue Infos dazu gibt es auch bei E-Bike-Versicherung.org, dennoch ist natürlich jeder E-Biker gut damit beraten, sich selbst die nötigen Informationen einzuholen. Entscheidend für die Einordnung als E-Bike oder Pedelec ist zum einen die maximale Geschwindigkeit sowie zum anderen die Funktionsweise des Motors. Auch wenn die meisten alle Elektrofahrräder über einen Kamm scheren und als E-Bike bezeichnen, gibt es hier doch wichtige Unterschiede, die auch bei der Prüfung der E-Bike Versicherungspflicht durch die EU relevant waren:
Pedelec
Pedelec ist die Kurzform für „Pedal Electric Cycle“, wobei in diese Kategorie die meisten Elektrofahrräder fallen. Das Pedelec charakterisiert sich wie folgt:
- Geschwindigkeit bis 25 km/h ist möglich (mit Motorunterstützung)
- höhere Geschwindigkeiten nur durch Muskelkraft zu erreichen
- Motorleistung von 250 Watt
- keine Helm- oder Führerscheinpflicht
- keine Zulassungspflicht
- Pedelec wird als Fahrrad eingestuft
- teilweise mit Anfahrhilfe bis 6 km/h
- innerhalb der EU Konformitätserklärung inklusive CE-Kennzeichnung nötig (bei Import zu beachten!)
S-Pedelec
Das S-Pedelec ist die schnelle Variante des Pedelecs und wird als Kleinkraftrad eingestuft. Bei einem S-Pedelec ist Folgendes wichtig:
- Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h mit Motorunterstützung
- Mofa-Führerschein ist Pflicht
- Kfz-Haftpflichtversicherung oder Rollerversicherung nötig
- Privathaftpflicht ist nicht ausreichend
- Nennleistung bis 4 kW
- Fahrhilfe ohne Muskelkraft bis 18 km/h
- Mindestalter für das Fahren: 16 Jahre
- Kennzeichenpflicht
- keine Benutzung von Radwegen erlaubt, Fahrradstraßen nur bei Freigabe für Kraftfahrzeuge oder Krafträder nutzbar
- Zulassungspflicht (Betriebserlaubnis nötig)
- Helmpflicht (bis zu neuen Regelungen auch normaler Fahrradhelm ausreichend)
E-Bike
Das E-Bike fährt auch ohne ein Treten des Fahrers, hierin unterscheidet sich das E-Bike vom Pedelec. Folgende Eigenschaften und Vorgaben sind zu beachten:
- keine direkte Helmpflicht
- mindestens Mofa-Führerschein muss vorliegen
- Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich
- Kennzeichenpflicht
- max. bis zu 20 km/h schnell (bei 500 Watt Motorleistung maximal)
- E-Gasgriff zur Steuerung der Leistung
- Mindestalter: 15 Jahre
- Radwege im Ort nur in Verbindung mit dem Schild „E-Bike frei“ nutzbar
- Radwege außerhalb der Ortschaften generell zu befahren
E-Bike-Versicherungspflicht: Versicherung richtet sich nach dem Typ
Die EU will die Versicherungspflicht für alle E-Bikes. Doch noch ist es so, dass ein Pedelec rechtlich gesehen als Fahrrad gilt. Ein Pedelec, das die oben genannten Anforderungen erfüllt, ist damit nicht versicherungspflichtig. Das E-Bike aber gilt als Kleinkraftrad und unterliegt damit der Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass für ein Pedelec normalerweise die übliche private Haftpflichtversicherung ausreichend ist, für ein E-Bike im engeren Sinn oder für ein S-Pedelec hingegen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Rollerversicherung abgeschlossen werden. Damit verbunden ist dann auch die Vergabe des Kennzeichens, welches an das Fahrrad angebracht werden muss. Wichtig: Die Hausratversicherung, die für die meisten Pedelecs ausreichend ist, deckt einen Haftpflichtschaden ab. Sie schützt lediglich im Falle eines Diebstahls oder wegen anderer Schäden, die üblicherweise in der Hausratversicherung enthalten sind.
Die Haftpflichtversicherung hingegen übernimmt auch die Schäden, die der E-Biker selbst anderen Menschen oder Gegenständen zufügt und übernimmt zudem die Funktion einer passiven Rechtschutzversicherung. Das heißt, dass unberechtigte Forderungen an den E-Biker durch die Versicherung abgewehrt werden. Tipp: In der normalen Privathaftpflichtversicherung können Schäden durch Pedelecs sogar ausgeschlossen sein, der eigene Vertrag sollte daher dahin gehend überprüft werden. Denn das Unfall- und Schadensrisiko ist mit dem E-Bike um eines höher als mit einem normalen Fahrrad.
Um vor Diebstahlschäden geschützt zu sein, muss bei den meisten Versicherungen das Paket „Fahrrad“ mit abgeschlossen werden und auch hier lauern Fallstricke. So kann es sein, dass das Bike nur am Tage und auch nur zu Hause geschützt ist. Eine spezielle E-Bike–Versicherung kann je nach Wert des Elektrofahrrads sinnvoll sein.
E-Bike Versicherungspflicht: Pro und Kontra der Versicherungspflicht
Die E-Bike Versicherungspflicht hat sowohl Fürsprecher als auch Gegner, wobei sich die Gegner einer generellen E-Bike Versicherungspflicht innerhalb der Entscheidungsträger der EU durchgesetzt haben. Dennoch hätte eine Versicherungspflicht für alle Elektrofahrräder durchaus Vorteile:
- Diebstahlschutz für alle Räder ohne Notwendigkeit einer speziellen Zusatzversicherung
- Schutz vor Schäden durch Vandalismus
- Absicherung der Elektrofahrräder jeder Preis- und Leistungsklasse
- Schutz rund um die Uhr, kein Ausschluss von E-Bikes oder Pedelecs mehr bei einzelnen Versicherern
Video: Gründe weshalb ich mein eBike versichert habe, Diebstahlschutz, Motorschäden | PAT eBike Vlog #39
Die Nachteile der E-Bike Versicherungspflicht überwiegen derzeit noch, daher sah die EU Anfang 2019 bei ihrer Entscheidung von einer generellen Versicherungspflicht ab:
- Versicherungspflicht verursacht Fixkosten, daher nicht für alle Nutzer möglich
- viele E-Biker wählen lieber das Auto, wenn sie ohnehin eine separate Versicherung abschließen müssen
- dadurch hoher Schaden für die Branche
Bei einer generellen E-Bike Versicherungspflicht steht zu befürchten, dass viele Menschen, die aus Kostengründen auf das Elektrofahrrad umgestiegen sind, sich wieder für mehr Bequemlichkeit und damit für das Auto entscheiden würden. Immerhin müssen sie für dieses ohnehin die Haftpflichtversicherung zahlen.
Dennoch kam es im Frühjahr 2018 zu einer Meldung in den News, dass die EU anstreben würde, alle Pedelecs bzw. deren Besitzer zu einer obligatorischen Versicherung zu zwingen. Dabei sollten auch die Bikes eingeschlossen werden, die nur bis maximal 25 km/h mit Motorunterstützung fahren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf lag bereits vor und kam an die Öffentlichkeit. Diese zeigte sich empört, konnte natürlich jedoch nicht eingreifen. Bis zum Beginn des Jahres 2019 zogen sich die Debatten im EU-Parlament hin, ehe entschieden wurde, dass der Gesetzesentwurf zu verwerfen sei. Der Grund für diese Entscheidung: Ein solcher Zwang zur Pflichtversicherung wäre unverhältnismäßig, denn per Definition zählen Pedelecs bis 25 km/h nicht zu den Kraftfahrzeugen, sondern nur zu den Fahrrädern. Die Haftpflichtversicherung, die dem Besitzer eines Kraftfahrzeugs auferlegt wird, gilt aber nach der Kfz-Richtlinie auch nur für Kraftfahrzeuge und nicht für Fahrräder.
E-Bike Versicherungspflicht: Die EU entscheidet sich dagegen
Für E-Biker ist die Entscheidung der EU gegen eine generelle E-Bike Versicherungspflicht ein Schritt in die richtige Richtung, denn damit ist den ständigen Diskussionen um die Versicherungspflicht endlich ein Riegel vorgeschoben worden. Hintergrund der Diskussionen war, dass in allen Mitgliedsstaaten der EU sichergestellt werden sollte, dass eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der Schäden vorhanden sei. Wer momentan einen Unfall im Ausland hat oder auch selbst einen Schaden verursacht, kann auf seinen Kosten sitzen bleiben. Doch die diesbezüglichen Diskussionen zur Debatte rund um die Versicherungspflicht wurden schon vorab scharf kritisiert.
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Denn schon bei den ersten Fragen in dieser Richtung war klar, dass eine Versicherungspflicht der Branche schaden würde. Die Mehrkosten, die durch eine Zwangsversicherung auf den E-Bike-Besitzer zukämen, würden viele Interessenten von einem Kauf abschrecken. Warum zusätzlich zur bereits vorhandenen Kfz-Versicherung noch einmal eine Versicherung für das E-Bike bezahlen? Diese Frage stellten sich bereits viele der Menschen, die die Diskussionen verfolgten.
Das Unfallrisiko bzw. das Risiko, einen Schaden zu verursachen, wird mit einem E-Bike deutlich höher eingestuft. Grund ist die Motorunterstützung, die das Fahren angenehmer und schneller werden lassen soll. Doch das E-Bike fährt eigentlich nur rund ein bis drei km/h schneller als ein normales Fahrrad. Dies zeigt, dass der Ruf nach der E-Bike Versicherungspflicht unverhältnismäßig ist, denn die Mehrgeschwindigkeit ist so gering, dass das Unfallrisiko auch nur minimal erhöht sein kann. Anders sieht es bei S-Pedelecs aus, die bis zu 45 km/h Motorunterstützung bekommen können und demnach um einiges zügiger unterwegs sind.
Die EU-Kommission entschied sich also gegen die Pflichtversicherung für alle Fahrer eines Pedelecs, zumal auch der Europäische Radsportverband sowie die E-Bike-Industrie für heftigen Gegenwind sorgten. Sie argumentierten, dass das Wachstum der Branche durch die Versicherungspflicht für alle Pedelecs und E-Bikes enorm eingeschränkt werden würde. Und das, wo auch viele kleine Hersteller viel Geld in den Ausbau und die Entwicklung dieser Technik gesteckt hätten! Hinzu käme der Verwaltungsaufwand, der für alle Beteiligten deutlich höher liegen würde. Der Gesetzesentwurf wurde damit durch das EU-Parlament abgelehnt, auch Adam Bodor (Direktor der Anwaltschaft des Europäischen Radsportverbands) sprach sich für die Ablehnung aus.
E-Bike Versicherungspflicht: Alles relativ?
Weniger kritisch als die Hersteller und die EU sehen es die Versicherer und geben damit Entwarnung. Zumindest in Deutschland gibt es entsprechende Regelungen zur Versicherung der Elektrofahrräder. Wer hier unterwegs sein möchte, muss lediglich das Pedelec mit seiner Unterstützung bis 25 km/h nicht versichern, wenngleich das natürlich dennoch sinnvoll und empfehlenswert ist. Schnelle Pedelecs sowie E-Bikes im konkreten Sinne sind längst versicherungspflichtig und müssen auch ein entsprechendes Kennzeichen tragen. Damit sind alle Fahrer von Elektrofahrrädern in Deutschland ausreichend abgesichert. Wer im Ausland unterwegs sein möchte, sollte sich vorab über die dortigen Regelungen und Gesetze informieren und gegebenenfalls seine eigene Versicherung anpassen. Möglich ist auch der Abschluss einer Forderungsausfallversicherung, die ergänzend zur eigenen Haftpflichtversicherung zu sehen ist. Sie übernimmt die Schäden auch dann, wenn der Gegner der Unfallverursacher war und selbst nicht versichert ist.
Ob und inwieweit diese Versicherung in den einzelnen Ländern Europas oder weltweit gilt, sollte allerdings vor der Reise geklärt werden, um keine böse Überraschungen zu erleben. Denn eines ist auch klar: Die Verletzungen oder Schäden, die durch eine Elektrofahrrad mit entsprechendem Tempo verursacht werden können, sind erheblich schwerer oder umfangreicher, als das mit einem normalen Fahrrad möglich ist. Daher raten viele Versicherer und Experten: Die Versicherung ist nicht vorgeschrieben, kann im Einzelfall aber sinnvoll sein. Ähnlich verhält es sich mit dem Helm, der bei Pedelecs nicht verpflichtend zu tragen ist: Sinnvoll ist er dennoch! Die Entscheidung für oder gegen die jeweilige Absicherung muss allerdings jeder selbst treffen.
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