E-Bike: Braucht man ein Nummernschild und einen Helm?

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Immer mehr Käufer entscheiden sich für ein modernes E-Bike und fragen sich vor dem Kauf, für welche Modelle ein Nummernschild und ein Helm benötigt werden.

Der Trend zum E-Bike hält an

Mit Motorunterstützung Radtouren zu unternehmen oder auf dem Rad zur Arbeit zu fahren, macht vielen Menschen großen Spaß. Besonders in bergigen Regionen schätzen viele Radfahrer die moderne Technik und fahren am liebsten mit dem E-Bike durch die Gegend. Aus diesem Grund werden E-Bikes immer beliebter. Längst gelten die modernen Bikes nicht mehr als Oma-Fahrrad für ältere Leute, sondern als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel in der Innenstadt oder trendiges Sportgerät für ambitionierte Rad-Fans. Mittlerweile werden jährlich mehr als 600.000 E-Bikes verkauft, Tendenz steigend. Das Angebot an neuen Modellen wächst ständig, wobei vor allem hochwertige E-Bikes boomen. Die Akkus werden kleiner und leistungsstärker und die Rahmen weniger wuchtig.

Es werden außerdem leistungsfähigere Modelle angeboten und spätestens, wenn ein Elektrofahrrad schneller als ein Mofa unterwegs ist, fragen sich viele Fahrrad-Fans, ob nicht eine Helmpflicht besteht und ein Nummernschild erforderlich ist. Um diese Frage zu beantworten, muss man sich zunächst anschauen, um welche Art von Elektrofahrrad es sich konkret handelt. Motorunterstützte Fahrräder werden in folgende Kategorien eingeordnet:

  • E-Bikes
  • Pedelecs
E-Bikes sind nicht zuletzt deshalb so beliebt, weil mit diesen Fahrrädern keine Versicherungs- und Helmpflicht verbunden ist.(#01)

E-Bikes sind nicht zuletzt deshalb so beliebt, weil mit diesen Fahrrädern keine Versicherungs- und Helmpflicht verbunden ist.(#01)

Worin unterscheidet sich ein E-Bike von einem Pedelec?

Bei einem Pedelec (Pedal Electric Cycle) handelt es sich um ein Elektrofahrrad, bei dem ein Elektromotor den Antrieb über die Pedale unterstützt. Der Motor wird bei diesen Modellen nur dann zugeschaltet, wenn der Radfahrer selbst die Pedale betätigt. Das ist bei einem E-Bike anders, denn damit kann man auch fahren, ohne selbst zu treten. Es funktioniert somit wie ein Mofa und ist wie dieses auch mit einem Gasgriff ausgerüstet. Beim Pedelec wird der Radfahrer nur solange durch den Motor unterstützt, bis er die Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern in der Stunde erreicht hat. Wird schneller gefahren, schaltet sich der Motor ab. Das Pedelec wird zum normalen Fahrrad und darf deswegen auch auf den Radwegen fahren.

Doch auch mit dieser Abgrenzung ist es nicht einfach, zu entscheiden, welche Bikes ein Nummernschild benötigen, denn es sind mittlerweile viele Hybridmodelle auf dem Markt. Pedelecs werden mit Anfahrhilfen ausgestattet, die ebenfalls per Knopfdruck und nicht über die Pedale zugeschaltet werden. Aus diesem Grund hat sich allgemein der Begriff E-Bike durchgesetzt und es bedarf anderer Kriterien, um zu entscheiden, wann eine Helmpflicht vorliegt oder eine Betriebserlaubnis und somit auch ein Nummernschild erforderlich ist.

Welche E-Bikes benötigen kein Nummernschild?

E-Bikes sind nicht zuletzt deshalb so beliebt, weil mit diesen Fahrrädern keine Versicherungs- und Helmpflicht verbunden ist und auch kein Nummernschild benötigt wird, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Das trifft auch für 99 Prozent aller Bikes in Deutschland zu, die im Sinne der Straßenverkehrsordnung ebenso wie normale Fahrräder behandelt werden.

Allgemein dürfen E-Bikes ohne Helm und Nummernschild fahren, bei denen folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • der Motor hat maximal 250 Watt
  • Motorunterstützung schaltet bei 25 Stundenkilometer automatisch ab

Video: Basiswissen zum E-Bike

Welche Pedelecs benötigen ein Nummernschild?

Neben der großen Mehrheit dieser E-Bikes gibt es jedoch mittlerweile auch schnellere Modelle, die eine Spitzengeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern erreichen und deshalb nicht mehr als Fahrräder gelten. Bei diesen auch als S-Pedelec bezeichneten Elektrofahrrädern stoppt die Unterstützung erst, wenn eine Geschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde erreicht wurde.

Die Tatsache, dass diese S-Pedelecs nicht mehr als Fahrräder eingestuft werden, hat einige Konsequenzen zur Folge:

  • Führerscheinpflicht (mindestens Klasse AM)
  • Betriebserlaubnis erforderlich
  • Kennzeichen erforderlich
  • Mindestalter der Fahrer von 16 Jahren
  • Helmpflicht

Ein E-Bike, das unter die Kategorie S-Pedelec fällt, verfügt über einen Motor von bis zu 500 Watt und die Tretunterstützung schaltet erst beim Erreichen der Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern ab. Ein derartiges E-Bike gilt nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Wird ein E-Bike als Leichtmofa (Höchstgeschwindigkeit 20 Stundenkilometer) oder als Mofa (Höchstgeschwindigkeit 25 Stundenkilometer) eingestuft, benötigt es ebenfalls ein Nummernschild und muss versichert werden.

Video: Forum Recht: Helmpflicht für E-Bikes

Wie erfolgt die Einordnung der verschiedenen Arten von E-Bikes?

Es ist nicht einfach, ein E-Bike zweifelsfrei einer Kategorie zuzuordnen. Deshalb sind in der folgenden Tabelle die Kriterien zusammengefasst.

Art des E-Bike rechtliche

Einordnung
Höchst-

geschwindigkeit
Motor-

unterstützung
Unter-

stützung
Motor Betriebs-

erlaubnis
Kenn-

zeichen
Helm Führer-

schein
Mindest-

alter
Pedelec Fahrrad 25 km/h bis 25 km/h beim Treten max. 250 Watt nein nein nur Empfehlung nein nein
S-Pedelec Kleinkraftrad 45 km/h bis 45 km/h beim Treten max. 500 Watt ja ja Mofa- oder

Motorradhelm

mind. Führerschein

Klasse AM

(in B enthalten)

16 Jahre
E-Bike bis 20 km/h Leichtmofa 20 km/h keine Abschaltung auch ohne Treten max. 500 Watt ja ja Fahrradhelm

empfohlen

Führerschein,

Mofaführerschein,

Personalausweis*

15 Jahre
E-Bike bis 25 km/h Mofa 25 km/h keine Abschaltung auch ohne Treten max. 500 Watt ja ja Mofa- oder

Motorradhelm

Führerschein,

Mofaführerschein,

Personalausweis*

15 Jahre
E-Bike bis 45 km/h Kleinkraftrad 45 km/h keine Abschaltung auch ohne Treten max. 500 Watt ja ja Mofa- oder

Motorradhelm

mind. Führerschein

Klasse AM

(in B enthalten)

16 Jahre

*bei Personen, die vor dem 01.04.65 geboren wurden

Das Elektrofahrrad behält somit immer dann den Status eines Fahrrads, wenn die Leistung der Motorunterstützung nicht mehr als 250 Watt beträgt und dann endet, wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern erreicht wurde oder der Fahrer selbst nicht mehr in die Pedale tritt. Diese Pedelecs benötigen kein Kennzeichen und müssen auch nicht extra versichert werden.

Welche Modelle sind besonders beliebt?

Am beliebtesten sind die Cityräder, deren Räder eine Größe von 28 Zoll haben. Es gibt auch Modelle in anderen Größen mit 24, 26, 27,5 und 29 Zoll. Immer häufiger fällt die Wahl auf ein besonders kompaktes, klappbares Elektrofahrrad mit 20 Zoll Rädern, denn dieses kann ohne Fahrradanhänger mühelos mit dem Pkw transportiert werden. Viele Käufer bevorzugen die Tiefeinsteiger, da diese Elektrofahrräder besonders komfortabel sind.

Obwohl der Marktanteil der schnellen S-Pedelecs noch relativ gering ist, werden diese Modelle immer öfter gewählt, denn damit können auch lange Radtouren problemlos bewältigt werden. Diese Fahrräder benötigen zwar ein Nummernschild und eine Betriebserlaubnis, sind aber eine hervorragende Alternative zum Auto, um den täglichen Arbeitsweg zu bewältigen, ohne die Luft zu verschmutzen. Besonders in den Innenstädten haben sich die Pedelecs längst im Straßenverkehr etabliert. Neben den komfortablen Tiefeinsteiger Modellen kommen vermehrt elegante Fahrräder mit schlankerem Rahmen und sportliche Mountainbike-Varianten auf den Markt.

Video: Radfahren EU will Versicherungspflicht für alle E-Bikes

Wie muss das Pedelec versichert werden?

Wird für das Pedelec ein Kennzeichen benötigt, besteht immer eine Versicherungspflicht. Die Versicherung übernimmt Schäden, die man anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt hat, während man auf dem Pedelec durch die Gegend fährt. Aber auch, wenn keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht besteht, sollte man unbedingt darauf achten, dass man über eine private Haftpflichtversicherung verfügt. Unfälle können Personenschäden in Millionenhöhe verursachen und ohne Haftpflichtversicherung kann ein einziger Unfall den Pedelec-Besitzer finanziell ruinieren. Da ein hochwertiges Pedelec mehrere tausend Euro kostet, ist es ebenfalls wichtig, das Bike selbst gegen Diebstahl und Beschädigung versichern zu lassen.

Wird ein Kennzeichen benötigt, muss das Pedelec mit einem Kennzeichenhalter ausgestattet sein. Ein abnehmbarer Kennzeichenhalter schützt das Kennzeichen vor Diebstahl. Es gibt auch Kennzeichenhalter mit eingebautem Rücklicht und integrierter Bremslichtfunktion, die ein sinnvolles Sicherheits-Feature sind, damit der E-Bike-Fan stets sicher durch die Stadt fährt.

E-Bikes: Der Boom hält an

Ein wachsendes Umweltbewusstsein und der Wunsch, sich mehr körperlich zu betätigen, sind die Hauptgründe für die Beliebtheit der Pedelecs. Außerdem verbessern die Elektrofahrräder die Mobilität von weniger sportlichen Radfahrern erheblich. Bevor man sich für ein bestimmtes Modell entscheidet, sollte man sich darüber informieren, ob eine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht besteht und ob ein Helm zwingend erforderlich oder nur empfohlen ist.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Maxim Petrichuk  -#01: WAYHOME studio

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